Die QuantenSicherungsVerwahrung beruht auf genau den gleichen Prinzipien wie die QuantenRente. Die Erläuterung wird deshalb kurz sein - der Abschnitt zur QuantenRente sollte vorher gelesen werden.
Die QuantenSicherungsVerwahrung ist keine Strafe. Ein StrafTäter ist aus Gründen psychischer Anomalien straftätig geworden, und die Gesellschaft und auch der Täter selber soll in Zukunft vor derartigem geschützt werden. Dazu ist eine Art FreiheitsBeschränkung notwendig - diese aber zu minimieren wäre wünschenswert.
Das QuantenRentenProzedere bietet die Möglichkeit, sowohl die Sicherheit dieses Verfahrens zu erhöhen als auch die LebensQualität des Täters so wenig wie möglich einzuschränken.
Wenn der Täter zustimmt, sich diesem Verfahren zu unterziehen (ob im einem solchen Falle die Forderung der Freiwilligkeit fallengelassen werden soll ist eine Entscheidung des GesetzGebers, der ich hier nicht vorgreifen kann), werden die finanziellen Resourcen, die sowohl seinem Unterhalt als auch seiner Bewachung dienen, vermehrt. Die Bewachung ist also wirksamer, und, dem QuantenRentenVerfahren entsprechend, ist der Täter ja gar nicht mehr in allen RealitätsZweigen präsent, so dass er dort keine Gefahr bildet.
Die genauere Ausgestaltung dieser Art von SicherungsVerwahrung ist ebenfalls nicht Sache dieser Darstellung.
Weitere Seiten:
Häufig gestellte Fragen zur QuantenRente (FAQ) HomePage QuantenRente Die QuantenFirmenRente Die QuantenSozialHilfe Die QuantenHinrichtung Die VielWeltenInterpretation der QuantenPhysik Die QuantenRente Das QuantenSelbstMordAttentat Die QuantenSicherungsVerwahrung
Email-Adresse: QuantenRenteHomePage@Herwig-Huener.de